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Welche Regelungen im Einzelfall greifen, hängt vor allem von der Nutzung der Immobilie ab: Selbstnutzer können energetische Sanierungsmaßnahmen und Handwerkerleistungen anteilig geltend machen, Vermieter setzen die Kosten als Werbungskosten an oder schreiben sie über mehrere Jahre ab. Dieser Ratgeber zeigt, welche Maßnahmen am Dach absetzbar sind, welche Höchstbeträge gelten und worauf Sie bei Rechnung, Zahlung und Nachweisen achten sollten.
Für selbstgenutzte Immobilien gibt es zwei hauptsächliche Möglichkeiten, Kosten für eine Dachsanierung steuerlich geltend zu machen:
a) Energetische Sanierungsmaßnahmen
Im Rahmen der energetischen Sanierungsförderung können Eigentümer 20 % der Kosten einer Dachsanierung steuerlich geltend machen, wenn die Maßnahme zur Verbesserung der Energieeffizienz beiträgt. Dazu gehören unter anderem:
Die steuerliche Förderung erfolgt über drei Jahre verteilt, mit einer maximalen Absetzung von 40.000 € pro Wohnobjekt. ()
b) Handwerkerleistungen
Zusätzlich können Arbeitskosten für Handwerkerleistungen geltend gemacht werden. Dabei gilt:
Typische absetzbare Arbeiten sind:
Was tun, wenn die Obergrenze überschritten wird? Wenn Sie für Ihre Dachsanierung höhere Lohnkosten als die oben genannten 6.000 Euro veranschlagen könne, sind diese leider steuerlich nicht geltend zu machen. Aus diesem Grund werden große Renovierungen häufig auf zwei Kalenderjahre verteilt, damit sich pro Jahr der Maximalbetrag ausnutzen lässt. Bei einer Dachsanierung ist dies in der Regel kaum möglich, da die Arbeiten in einem Zuge durchgeführt werden müssen, um die Sicherheit des Gebäudes zu gewährleisten.
Eigentümer von vermieteten Immobilien können eine Dachsanierung als Werbungskosten oder Abschreibungen (AfA) geltend machen, je nach Art der Maßnahme.
a) Erhaltungsaufwand (sofort absetzbar)
Werden nur Reparaturen oder Instandhaltungen durchgeführt, können die Kosten in voller Höhe im Jahr der Zahlung als Werbungskosten abgesetzt werden. Dazu gehören:
b) Herstellungsaufwand (Abschreibung über mehrere Jahre)
Führt die Dachsanierung zu einer wesentlichen Verbesserung oder Veränderung der Immobilie, handelt es sich um Herstellungsaufwand. Diese Kosten sind nicht sofort absetzbar, sondern müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Dazu zählen:
Die Abschreibung erfolgt in der Regel über 50 Jahre mit 2 % pro Jahr.
Wer eine Dachsanierung plant, sollte sich frühzeitig über mögliche steuerliche Vorteile informieren. Für selbstgenutzte Immobilien bieten sich vor allem die energetische Sanierungsförderung und die Absetzung von Handwerkerleistungen an. Bei vermieteten Immobilien kommt es darauf an, ob es sich um oder Herstellungsaufwand handelt. Eine Beratung durch einen Steuerexperten kann helfen, das Optimum aus den steuerlichen Möglichkeiten herauszuholen.