Hinweisgebersystem im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

BMI sieht die Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (nachfolgend „LkSG“ genannt) als einen fortwährenden Prozess – sowohl in unseren eigenen Geschäftstätigkeiten als auch in unseren Liefer- und Wertschöpfungsketten.

Um eine kontinuierliche Verbesserung zu gewährleisten, überprüfen wir regelmäßig unsere Ansätze und Maßnahmen.

Hinweise auf Verstöße können BMI jederzeit – auch in anonymisierter Form – über die BMI Ethik-Hotline gemeldet werden.

Weiterführende Informationen: