Dieselzuschlag

Dieselzuschlag für Dachpfannen ab 30. März 2026

Seit Monatsbeginn ist der Dieselpreis auf unerwartete Höhen gestiegen. Die Kosten für Diesel stellen einen wesentlichen Anteil an den Frachtkosten dar und wirken sowohl auf unsere internen Transporte zwischen den Werken, als auch auf Transporte zu unseren Kunden.

Um die erhöhten Kostenanteile für externe Transporte zu Baustellen und Lägern so transparent wie möglich darzustellen, haben wir einen Dieselfloater entwickelt. Darauf werden in einer Bandbreite abgestuft die unten dargestellten Dieselzuschläge ab 30. März 2026 erhoben:

Dieselzuschlag 30-03-26


Der Dieselfloater basiert auf den an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe gemeldeten Dieselpreisen (ohne MwSt.). Jeweils am Anfang der Woche berechnen wir den Durchschnitt aus den Tageswerten der Vorwoche und ermitteln den resultierenden Floater. Die sich daraus ergebenden Zuschlagssätze werden nach einer 2-wöchigen Ankündigungsfrist wirksam. 

Da die Bandbreite des Dieselfloaters variiert, kann eine Anpassung bereits bestätigter Aufträge notwendig werden. Dies erfolgt ebenfalls mit einer Ankündigungsfrist von 2 Wochen vor Auslieferung.

Der Dieselzuschlag wird bei Dachsteinen und Dachziegeln zusätzlich zur Regelfracht in €/Tsd. Stück berechnet.

Sinkt der durchschnittliche Dieselpreis (Basis: Markttransparenzstelle für Kraftstoffe) unter den definierten Schwellenwert der jeweils geltenden Bandbreite, reduziert sich der Dieselzuschlag entsprechend.

Dieselzuschlag Steildach (Dachsteine und Dachziegel)

Bis auf weiteres wird der Zuschlagssatz auf 15,75 €/Tsd. für DS/DZ sowie 4,50 €/Tsd. für Opal festgesetzt. Sobald sich dazu Änderungen ergeben, werden wir Sie wieder informieren.

KW 10 – Floater 1,56

KW 11 – Floater 1,64

KW 12 - Gültig ab KW 14 - Floater 1,73 - Zuschlag 15,75 €/Tsd, für DS/DZ - Zuschlag 4,50 €/Tsd. für Opal
KW 13 - Gültig ab KW 15 - Floater 1,75 - Zuschlag 15,75 €/Tsd, für DS/DZ - Zuschlag 4,50 €/Tsd. für Opal