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Der separat ausgewiesene Dieselzuschlag (gültig bis zum 31.05.) wird für Lieferungen ab dem 01.06.2026 durch eine variable Regelfracht ersetzt. Die bisherigen Zuschläge werden dabei vollständig in diese Regelfracht integriert. Zudem verlängert sich die Ankündigungsfrist bei Veränderungen von zwei auf vier Wochen.
Die Berechnungslogik des Dieselfloaters bleibt unverändert: Er basiert auf den an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) gemeldeten Dieselpreisen (exkl. MwSt.) und wird aus den durchschnittlichen Tageswerten einer Kalenderwoche ermittelt.
Weitere Details und stets aktuelle Informationen finden Sie auf folgender Webseite: https://www.bmigroup.com/de/dieselfloater
Seit Anfang März ist der Dieselpreis auf unerwartete Höhen gestiegen. Die Kosten für Diesel stellen einen wesentlichen Anteil an den Frachtkosten dar und wirken sowohl auf unsere internen Transporte zwischen den Werken, als auch auf Transporte zu unseren Kunden.
Um die erhöhten Kostenanteile für externe Transporte zu Baustellen und Lägern so transparent wie möglich darzustellen, haben wir einen Dieselfloater entwickelt. Darauf werden in einer Bandbreite abgestuft die unten dargestellten Dieselzuschläge ab 30. März 2026 erhoben:

Der Dieselfloater basiert auf den an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe gemeldeten Dieselpreisen (ohne MwSt.). Jeweils am Anfang der Woche berechnen wir den Durchschnitt aus den Tageswerten der Vorwoche und ermitteln den resultierenden Floater. Die sich daraus ergebenden Zuschlagssätze werden nach einer 2-wöchigen Ankündigungsfrist wirksam.
Da die Bandbreite des Dieselfloaters variiert, kann eine Anpassung bereits bestätigter Aufträge notwendig werden. Dies erfolgt ebenfalls mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen vor Auslieferung.
Der Dieselzuschlag wird bei Dachsteinen und Dachziegeln zusätzlich zur Regelfracht in €/Tsd. Stück berechnet.
Sinkt der durchschnittliche Dieselpreis (Basis: Markttransparenzstelle für Kraftstoffe) unter den definierten Schwellenwert der jeweils geltenden Bandbreite, reduziert sich der Dieselzuschlag entsprechend.
KW 26 - Floater 1,48 - Gültig für Lieferungen ab KW 31 - Zuschlag 0,00 €/Tsd für DS/DZ, 0,00 €/Tsd. für Opal
KW 27 - Floater 1,62 - Gültig für Lieferungen ab KW 32 - Zuschlag 15,75 €/Tsd für DS/DZ, 4,50 €/Tsd. für Opal
KW 28 - Floater 1,69 - Gültig für Lieferungen ab KW 33 - Zuschlag 15,75 €/Tsd für DS/DZ, 4,50 €/Tsd. für Opal
KW 29 - Floater 1,81 - Gültig für Lieferungen ab KW 34 - Zuschlag 31,50 €/Tsd für DS/DZ, 9,00 €/Tsd. für Opal
KW 30 - Floater 1,83 - Gültig für Lieferungen ab KW 35 - Zuschlag 31,50 €/Tsd für DS/DZ, 9,00 €/Tsd. für Opal
KW 31 - Floater 1,85 - Gültig für Lieferungen ab KW 36 - Zuschlag 31,50 €/Tsd für DS/DZ, 9,00 €/Tsd. für Opal
KW 32 - Floater 1,80 - Gültig für Lieferungen ab KW 37 - Zuschlag 31,50 €/Tsd für DS/DZ, 9,00 €/Tsd. für Opal
KW 33 - Floater 1,90 - Gültig für Lieferungen ab KW 38 - Zuschlag 31,50 €/Tsd für DS/DZ, 9,00 €/Tsd. für Opal
KW 34 - Floater 1,92 - Gültig für Lieferungen ab KW 39 - Zuschlag 42,00 €/Tsd für DS/DZ, 12,00 €/Tsd. für Opal
KW 35 - Floater 1,87 - Gültig für Lieferungen ab KW 40 - Zuschlag 31,50 €/Tsd für DS/DZ, 9,00 €/Tsd. für Opal
KW 36 - Floater 1,95 - Gültig für Lieferungen ab KW 41 - Zuschlag 42,00 €/Tsd für DS/DZ, 12,00 €/Tsd. für Opal
KW 37 - Floater 2,04 - Gültig für Lieferungen ab KW 42 - Zuschlag 42,00 €/Tsd für DS/DZ, 12,00 €/Tsd. für Opal
Hinweis: Ab KW 25 haben wir die Ankündigungsfrist des Dieselzuschlags und der variablen Regelfracht auf vier Wochen vereinheitlicht.