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Anlagen, Anlagenteile und technische Schutzvorkehrungen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen verschiedene Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem das Wasserrecht (WHG), das Baurecht und das Arbeitschutzrecht. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Abdichtungsmittel zur Verwendung in Dichtkonstruktionen in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe (LAU-Anlagen). Sie regelt
zudem die Anforderungen an die Materalien und zugehörigen Prüfverfahren.
Abdichtungsmittel von Dichtflächen müssen folgende allgemeine Eigenschaften haben:
Undurchlässigkeit gegenüber den verwendeten wassergefährdenden Stoffen
Beständigkeit und Dichtheit gegen wassergefährdende Stoffe
Drei Beanspruchungsstufen werden dabei durch die TRwS definiert (Technische Regeln wassergefährdener Stoffe):
Beanspruchungsstufe | Beschreibung | Beanspruchungszeltraum |
---|---|---|
gering | kurzzeitige Beanspruchung | ≤ 8 Stunden |
mittel | begrenzte Beanspruchung | ≥ 8 und ≤ 72 Stunden |
hoch | langzeitige Beanspruchung | ≥ 72 Stunden bis 3 Monate |
Hier erhalten Sie die Technischen Regeln wassergefährdener Stoffe - Ausführung von Dichtflächen (TRwS)
Die Normen und Regeln für Bauprodukte als Abdichtungsmittel werden in den technischen Baubestimmungen der einzelnen Bundesländern definiert. Sie finden auf der Webseite der DIBt die Vorschriften als Muster sowie eine Übersicht über die einzelnen Länderbestimmungen.
Hinweis: Kunststoffbahnen als Abdichtungsmittel von Auffangräumen und Flächen werden als ungeregelte Bauprodukte betrachtet. Sie benötigen daher eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.
Bei der Abdichtung nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) kommt Wolfin IB zum Einsatz. Wolfin IB ist als Abdichtungsmittel von Auffangwannen und -räumen in Anlagen zum Lagern wassergefährdender Flüssigkeiten durch eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) zugelassen. Dazu gehört auch die Abdichtung von Tankräumen.
Zusätzlich bietet Wolfin passende Verbundbleche, Schutzfolien und weitere Produkte an, die nach dem Wasserhaushaltsgesetzt zugelassen sind.
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